Endlich! Nutzen der Systemischen Therapie wurde nun vom Gemeinsamen Bundesausschuß anerkannt
Im November 2018 wurde der Nutzen und die medizinischen Notwendigkeit der systemischen Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuß G-BA festgestellt. Diesem Beschluss ging ein äußerst langwieriges und langjähriges Verfahren der Nutzenbewertung voraus.
Damit ist nun die Grundlage gelegt, dass die systemische Therapie im nächsten Verfahrensschritt in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen werden kann. Der Antrag darauf war bereits im Februar 2013 gestellt worden, der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie setzte sich bereits vor zehn Jahren für die Anerkennung ein.
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