Aktuelles zum Heilpraktiker

Ich werde öfter gefragt, wie es wohl mit dem Heilpraktiker weitergeht. Und aus diesem Grund habe ich hier den aktuellen Stand zusammengetragen, soweit er mir zugänglich ist.

2019 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, durch das die rechtlichen Rahmenbedingungen des Heilpraktikerwesens vollständig geprüft werden sollten. Durch die Veranlassung dieses Gutachtens ist viel Unruhe entstanden. Die Sorge war, dass dieses Gutachten als Grundlage für eine Abschaffung des Heilpraktikers genutzt werden könnte. Im Vordergrund der Überlegungen stand aber wohl eher eine mögliche Regulierung des Zugangs zur Heilpraktikerausbildung und weitere qualitätssichernde Maßnahmen.

Dieses Gutachten wurde 2021 veröffentlicht und ist auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums einsehbar: Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht

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Änderungen Heilpraktikergesetz ab 22.3.2018

Änderungen Heilpraktikergesetz: Die Änderungen im Heilpraktikergesetz in Bezug auf die Vorgaben zur mündlichen und schriftlichen Überprüfung wurden am 22.12.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Im Nachfolgenden findet sich der Originalwortlaut der Änderungen.

Als Heilpraktiker für Psychotherapie gehören wir zu den sogenannten sektoralen Heilpraktikern, die die Heilerlaubnis nur für einen bestimmten Bereich erhalten. Es gelten daher alle Prüfungsvorgaben beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.

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