Änderungen Heilpraktikergesetz ab 22.3.2018

Änderungen Heilpraktikergesetz: Die Änderungen im Heilpraktikergesetz in Bezug auf die Vorgaben zur mündlichen und schriftlichen Überprüfung wurden am 22.12.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Im Nachfolgenden findet sich der Originalwortlaut der Änderungen.

Als Heilpraktiker für Psychotherapie gehören wir zu den sogenannten sektoralen Heilpraktikern, die die Heilerlaubnis nur für einen bestimmten Bereich erhalten. Es gelten daher alle Prüfungsvorgaben beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.

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