Endlich! Nutzen der Systemischen Therapie wurde nun vom Gemeinsamen Bundesausschuß anerkannt
Im November 2018 wurde der Nutzen und die medizinischen Notwendigkeit der systemischen Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuß G-BA festgestellt. Diesem Beschluss ging ein äußerst langwieriges und langjähriges Verfahren der Nutzenbewertung voraus.
Damit ist nun die Grundlage gelegt, dass die systemische Therapie im nächsten Verfahrensschritt in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen werden kann. Der Antrag darauf war bereits im Februar 2013 gestellt worden, der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie setzte sich bereits vor zehn Jahren für die Anerkennung ein.
Bevor jedoch Patienten die systemische Therapie als Leistung der Gesetzlichen Krankenkasse GKV in Anspruch nehmen können, müssen nun Einzelheiten zur praktischen Anwendung geregelt werden, wie z.B. zum Behandlungsumfang.
Wenn man davon auszugeht, dass das 2019 abgeschlossen wird, steht dann wohl der Aufnahme der systemischen Therapie als Richtlinienverfahren der GKV nichts mehr im Wege.
Laut dem Ärzteblatt waren es die Vertreter der Krankenkassen, die der Anerkennung des Nutzens und der medizinischen Notwendigkeit nicht zugestimmt hatten. Sie plädierten viel mehr für weitere Erprobungsstudien, die etwa drei bis vier Jahre dauern würden, um herauszufinden, welche Verfahren und Krankheitsbilder sich für eine systemische Therapie eignen. Dagegen stimmten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie die drei Unparteiischen des G-BA für eine Anerkennung. Auch die nicht stimmberechtigten Patientenvertreter sprachen sich für den Beschluss aus.
Eine kassenfinanzierte systemische Therapie ist eine wichtige Ergänzung des psychotherapeutischen Behandlungsangebotes. Und nach 31 Jahren wird damit zum ersten Mal wieder ein Therapieverfahren in den Psychotherapiekatalog der GKV aufgenommen!
Quelle: Ärzteblatt