Anmeldung & Voraussetzungen für die Prüfung Heilpraktiker:in Psychotherapie

Gepostet von am Juni 3, 2025 | Keine Kommentare

Wie wird man Heilpraktiker:in für Psychotherapie?

Seit 1993 besteht die Möglichkeit, den sogenannten kleinen Heilpraktiker zu erwerben: es handelt sich dabei um eine Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz nur für das Gebiet der Psychotherapie.

Die Überprüfung zur Erlangung dieser Heilerlaubnis wird in jedem Bundesland von den Gesundheitsämtern durchgeführt. Dabei gibt es je nach Bundesland geringfügige Unterschiede bezüglich der Voraussetzungen und Anforderungen.

Grundsätzlich vorausgesetzt werden:

  •     Vollendung des 25. Lebensjahrs
  •     Volksschulabschluss
  •     Wohnsitz in Deutschland
  •     keine schwerwiegenden Straftaten, Nachweis durch ein polizeiliches Führungszeugnis
  •     körperliche und geistige Eignung anhand einer ärztlichen Bescheinigung

Einheitlich in jedem Bundesland ist auch die Überprüfung mittels einer schriftlichen Prüfung, die zweimal im Jahr stattfindet: jeweils

  •     am dritten Mittwoch im März
  •     am zweiten Mittwoch im Oktober

Die Prüfung besteht aus 28 Multiple-Choice-Fragen, von denen 21 Fragen (75%) richtig beantwortet werden müssen.
Sie können sich hier gern die Prüfung von März 2016 anschauen, um eine Vorstellung von den Prüfungsfragen zu erhalten.

Bei bestandener schriftlicher Überprüfung wird man nachfolgend vom Gesundheitsamt, meist ca. 4 bis 8 Wochen nach dem schriftlichen Termin, zu einer ca. halbstündigen mündlichen Überprüfung eingeladen.

Zuständige Gesundheitsämter in Berlin und Brandenburg

In Berlin ist das Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg zuständig für die Stadtbezirke

  • Tempelhof-Schöneberg
  • Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Steglitz-Zehlendorf
  • Treptow-Köpenick
  • Marzahn-Hellersdorf
  • Neukölln

Das Gesundheitsamt Lichtenberg-Hohenschönhausen ist zuständig für die Stadtbezirke

  • Friedrichshain-Kreuzberg
  • Mitte
  • Pankow
  • Spandau
  • Reinickendorf
  • Lichtenberg

In Brandenburg
wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt Ihres Ortes und melden sich dort persönlich zur Prüfung an.
Dafür gibt es in Brandenburg feste Anmeldezeiträume: vom 1.-31. Dezember für die Prüfung im darauffolgenden März und vom 1.-31. Juli für die Prüfung im Oktober.
Das jeweilige Gesundheitsamt reicht dann die Antragsunterlagen an das Gesundheitsamt Potsdam weiter, wo die schriftliche und mündliche Überprüfung stattfindet.  Die Formulare finden Sie auf der Seite des Gesundheitsamtes Potsdam.

Überprüfung in anderen Bundesländern

Auch Teilnehmer aus anderen Bundesländern wie Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Hessen, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland haben sich schon erfolgreich bei mir auf ihre Prüfung vorbereitet. Die jeweiligen Anmeldebedingungen finden sich auf den Webseiten der zuständigen Gesundheitsämter der jeweiligen Bundesländer.

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