Aktuelles zum Heilpraktiker

Ich werde öfter gefragt, wie es wohl mit dem Heilpraktiker weitergeht. Und aus diesem Grund habe ich hier den aktuellen Stand zusammengetragen, soweit er mir zugänglich ist.

2019 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, durch das die rechtlichen Rahmenbedingungen des Heilpraktikerwesens vollständig geprüft werden sollten. Durch die Veranlassung dieses Gutachtens ist viel Unruhe entstanden. Die Sorge war, dass dieses Gutachten als Grundlage für eine Abschaffung des Heilpraktikers genutzt werden könnte. Im Vordergrund der Überlegungen stand aber wohl eher eine mögliche Regulierung des Zugangs zur Heilpraktikerausbildung und weitere qualitätssichernde Maßnahmen.

Dieses Gutachten wurde 2021 veröffentlicht und ist auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums einsehbar: Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht

Das Gutachten schlägt eine Überarbeitung der Regelungen des Heilpraktikergesetzes, des Heilpraktikerberufs sowie der Ausbildung vor.  Darüber hinaus verweist das Gutachten aber auf den Bestandsschutz, den zugelassene Heilpraktiker/-innen in Deutschland weiterhin genießen sollen. Und es erteilt der Forderung nach einer vollständigen Abschaffung des Heilpraktikerberufes eine eindeutige Absage mit der Begründung, dass es dafür weder eine ausreichende Tatsachen- noch Rechtsgrundlage gibt. Dies ist auch nachzulesen in: Medical Tribune vom 09.06.2021

Im Anschluss an dieses Rechtsgutachten hatte es eine öffentliche Anhörung gegeben, bei der auch Vertreter von Heilpraktikerverbänden zugegen waren. Man kam zu dem Schluss, dass die Datenlage zum Beruf des Heilpraktikers durch ein empirisches Gutachten ergänzt werden solle.

Das Bundesgesundheitsministeriums hat dazu nachfolgend im Januar 2023 ein erneutes Gutachten zum Heilpraktikerwesen ausgeschrieben, um das vorausgegangene Gutachten mit empirischen Daten und Fakten zur Heilpraktikerbranche in Deutschland zu ergänzen. Die Arbeit am Gutachten wurde im Mai 2023 begonnen.

Das Gutachten soll im ersten Teil neben der allgemeinen Heilpraktikererlaubnis auch die sektoralen Heilpraktikererlaubnisse in der Psychotherapie und der Physiotherapie betrachten und Fragen zu den Themenbereichen Berufsstand, -ausbildung und -ausübung inkl. Sicherheit der Patienten, Therapiemethoden sowie Einbindung in das Gesundheitswesen einschließlich wirtschaftlicher Faktoren untersuchen.
Der zweite Teil, in dem es um Fragestellungen zu Patienten von Heilpraktikern sowie von sektoralen Heilpraktikern in der Psychotherapie und der Physiotherapie gehen sollte, wurde bislang nicht vergeben.
Die Arbeiten an diesem zweiten Gutachten sollen bis zum 21. Oktober 2024 beendet sein, mit Ergebnissen wird allerdings erst Mitte 2025 gerechnet. Quelle: verschiedene Heilpraktikerverbände

Die Heilpraktikerverbände schätzen einheitlich ein, dass ein Verbot des Heilpraktikers unwahrscheinlich ist und weder verhältnismäßig noch rechtlich umsetzbar. Es wird jedoch langfristig zu einer Änderung der Vorgaben in puncto Ausbildung, Kompetenzen, Weiterbildung kommen. Wann und wie, dazu gibt es aber keinerlei Aussagen oder Zeitrahmen. Zur zeitlichen Einordnung: die letzte Änderung des Heilpraktikergesetzes in 2016 hat zuvor 8 Jahre Vorlauf gebraucht.

 

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